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29.06.2021, Frankfurt am Main

Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude tritt vollständig in Kraft


Am 1. Juli ist die neue Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) vollständig in Kraft getreten. Als Kernelement des nationalen Klimaschutzprogramms 2030 bündelt die Bundesregierung damit ihre bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zu einem modernisierten und vereinfachten Förderangebot. Sämtliche Förderangebote können mit nur einem Antrag bei nur einer Institution (KfW oder BAFA) beantragt werden - entweder als Zuschuss oder als Kredit.

Die neue BEG besteht aus drei Teilprogrammen, die jeweils in der Zuschuss- und der Kreditvariante (durch die KFW) angeboten werden:

  1. Wohngebäude (BEG WG)
  2. Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  3. Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Für die Gesamtsanierungen, die Effizienzhaus-Förderung, bleibt jedoch weiterhin die KfW zuständig.

Bonus für die überwiegende Nutzung von erneuerbaren Energien

Außerdem gibt es einen Bonus für die überwiegende Nutzung von erneuerbaren Energien. Die Energieeffizienz-Klasse (EE-Klasse) bringt fünf Prozentpunkte mehr Fördergeld. Zusätzlich steigen durch den Bonus die förderfähigen Kosten von 120.000 auf 150.000 Euro pro Wohneinheit an.

Neuerung bei der Einbindung von Energieeffizienz-Experten

Eine wichtige Neuerung betrifft auch die Einbindung von Energieeffizienz-Experten. Bei der Beantragung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und/oder Anlagentechnik (außer Heizung) ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten notwendig. Bei den anderen förderfähigen Maßnahmen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten optional.

Welche Maßnahmen genau gefördert werden, erfahren Sie hier

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat zur neuen BEG außerdem eine Liste mit häufig gestellten Fragen veröffentlicht, welche fortlaufend aktualisiert wird.

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