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20.03.2025, Frankfurt am Main

Was Sie über E-Rechnung und andere Neuerungen wissen müssen

Auch dieses Jahr bringt einige für das Handwerk relevante Neuerungen mit sich. In aller Munde ist die neue Pflicht zur E-Rechnung. Doch auch bei der beruflichen Weiterbildung, den Stellvertreterregelungen im Schornsteinfegerhandwerk und den Vorgaben für die energetische Sanierung tut sich etwas. Darüber hinaus steigen Mindestlohn und Minijobgrenze.

 

Mit dem Jahreswechsel wird nicht alles anders, auf ein paar Veränderungen müssen wir uns aber dennoch einstellen. Wir haben die für das Handwerk wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

Die E-Rechnung: verpflichtend, aber …

Seit dem 01. Januar 2025 haben offizielle Rechnungen ein strukturiertes Datenformat. Mit diesem Stichtag müssen Selbstständige und Unternehmen sogenannte E-Rechnungen empfangen, lesen und speichern können. Auch bei der eigenen Rechnungsstellung ist die neue Form ab sofort das Maß aller Dinge, innerhalb einer zweijährigen Übergangsfrist sind bisherige Formate aber weiterhin zulässig. Wer unter einem Jahresumsatz von 800.000 € bleibt, braucht auch in der Zukunft keine E-Rechnungen auszustellen. Praktisch: Ein Softwaretool zum Lesen der neuen Rechnungsformate bekommt man kostenlos von der Finanzverwaltung: http://www.e-rechnung.elster.de

Höhere Förderung von Weiterbildungsstipendien

Wer seine handwerkliche Ausbildung mit einer Durchschnittsnote von 1,9 oder besser abgeschlossen hat und jünger als 25 ist, kann sich auch weiterhin um ein berufsbegleitendes Stipendium zur Fort- und Weiterbildung bewerben – etwa für einen Sprachkurs, einen Schweißlehrgang oder ein auf die Ausbildung aufbauendes Studium. Die auf 3 Jahre verteilte Maximalförderung liegt mit nun 9.135 € etwas höher als zuvor. Noch deutlicher steigen die Förderpauschalen für Aufstiegsstipendien: Bereits seit dem 01. September 2024 liegen sie bei jährlich 3.045 € für Teilzeit- und bei monatlich 992 € für Vollzeitstudierende.

Neues Berufsvalidierungsgesetz (BVaDiG) in Kraft getreten

Ebenfalls zum Jahreswechsel in Kraft getreten ist dieses im Handwerk weiterhin nicht unumstrittene Gesetz. Damit bekommen beruflich erfahrene Menschen ohne anerkannten Abschluss die Möglichkeit, sich die im Job erworbenen Qualifikationen nachträglich zertifizieren zu lassen. Dies soll nicht nur die individuellen Chancen verbessern, sondern auch dem Fachkräftemangel entgegenwirken.

Mindestlohn und Minijobgrenze steigen an

Seit Jahresbeginn liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,82 € pro Stunde und damit 41 Cent höher zum Vorjahr. Dies wirkt sich auch auf die Verdienstgrenze von Minijobs aus, die nun auf 556 € steigt.

Zweites Gesetz zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetz

Um dem Fachkräftemangel bei gleichzeitiger Veränderung im Wärmemarkt entgegenzuwirken, werden die Stellvertreterregelungen für bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger angepasst. Ab sofort dürfen auch angestellte Schornsteinfegermeister und Meistergesellen die Feuerstättenschau vornehmen. Dies trägt zum Erhalt einer flächendeckenden Versorgung bei und macht den Schornsteinfegerberuf auch ohne eigene Selbstständigkeit finanziell interessanter.

Neue Musterbescheinigung der energetischen Sanierung

Die energetische Sanierung von Gebäuden bleibt ein wichtiges Thema – und damit auch steuerlich anrechenbar. Um die Steuerermäßigung nach §35c EstG bewilligt zu bekommen, benötigt man vom ausführenden Unternehmen eine Bescheinigung über die durchgeführten Arbeiten. Diese muss seit Jahresbeginn auf der vom Bundesministerium für Finanzen bereitgestellten Musterbescheinigung basieren.

 

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