Digitalisierung und Energieeffizienz gehören zu den zentralen Themen im Handwerk. Diverse Bundesförderungen unterstützen bei der Umsetzung und den daraus resultierenden Kosten. Einige von ihnen wurden zum 1. Januar 2023 ausgeweitet.
Förderungen zur Digitalisierung
Aktuelle Umfragen zeigen: Das Handwerk wird digitaler. Bereits zwei Drittel aller Handwerksbetriebe in Deutschland nutzen digitale Technologien und Anwendungen. Denn auch Kundinnen und Kunden erwarten vermehrt digitale Angebote seitens der Betriebe. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die IT-Sicherheit, denn auch Handwerksbetriebe sind an die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gebunden. Bund und Länder unterstützen Unternehmen bei der Digitalisierung durch Fördermittel. Unterstützt werden:
· Beratungen und Weiterbildungen
· Digitale Geschäftsprozesse
· Digitalisierte Markterschließung
· und die IT-Sicherheit
Einige dieser Förderprogramme sind gezielt auf die Digitalisierung im Handwerk zugeschnitten. Die Meisterwerk-App hilft dabei, den Überblick zu behalten und Förderungen passgenau zu beantragen. Und nicht nur das: Die App enthält alle relevanten Funktionen für die Organisation des Teams und der Aufträge. Sogar eine digitale Stempeluhr gehört zum Angebot.
Ein praktisches Tool bei der Suche nach finanzieller Unterstützung ist auch die Förderdatenbank von Bund, Ländern und EU. Sie hilft bei der Suche nach Förderprogrammen zum Energiesparen und zur Energieeffizienz. Diese werden immer wieder an die aktuellen Gegebenheiten angepasst, wie etwa die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, ein Förderangebot für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Haus. Zu den neuen Regelungen seit dem 1. Januar 2023 gehören:
Förderungen im Gebäudebereich
Energetische Maßnahmen, die mindestens zu einer Effizienzgebäude-Stufe 70 führen, werden weiterhin gefördert. Die mögliche Förderung liegt bei 2.000 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche und maximal bei zehn Millionen Euro für das gesamte Vorhaben.
Für die Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude steigt der Bonus von 5 auf 10 Prozentpunkte. Zwar werden Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher nicht mehr bezuschusst. Dafür gibt es bei einer in Eigenleistung erbrachten Optimierung der Energieeffizienz nun auch einen Materialkostenzuschuss. Der Wärme- beziehungsweise Kälteenergiebedarf des Gebäudes muss bei einer EE-Klasse zu mindestens 65 Prozent über erneuerbare Energien, nicht zu vermeidende Abwärme und/oder über die Wärmerückgewinnung aus Lüftungsanlagen gedeckt werden. Alternativ kann das geförderte Gebäude an ein Wärmenetz angeschlossen werden.
Die Heizungsoptimierung soll weiter vorangebracht werden. Gefördert wird daher die Optimierung von Heizungsanlagen, die mindestens zwei und (sofern sie mit fossilen Brennstoffen wie Öl oder Gas betrieben werden) nicht älter als zwanzig Jahre sind. Dabei werden auch bei Einzelmaßnahmen in Eigenleistung die Materialkosten bezuschusst. Wichtig ist, dass die Arbeiten von einem Energie-Effizienz-Experten oder einer -Expertin oder einem Fachbetrieb auf fachgerechte Durchführung und Aufführung geprüft und bestätigt sowie Materialkosten korrekt aufgeführt werden. Bei einer defekten Heizungsanlage fallen darunter auch Mietkosten für ein zu installierendes Provisorium. Mit in die Förderung aufgenommen wurden nun zusätzlich Brennstoffzellenheizungen, sofern diese mit grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden.
Förderung im Bereich von Anlagen, Maschinen und Prozessen
Der „Zuschuss Brennstoffzelle“ (KfW Nr. 433) ist zu Beginn des Jahres ausgelaufen. Förderungen können nun aber über die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Einzelmaßnahmen (BAFA)“ beantragt werden. Möglich ist dies bei Einbau einer stationären Brennstoffzellen-Heizung mit einer Leistung zwischen 0,25 und 5 kW im Rahmen einer energetischen Sanierung, im Falle von Nichtwohngebäuden auch bei einem Neubau. Maximal liegt der Zuschuss je Brennstoffzelle bei 34.300 Euro.