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Diese Gesetze und Regelungen erwarten Sie 2019

Welche neue Gesetze und Regelungen 2019 in Kraft treten, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Das Jahr 2018 neigt sich dem Ende zu und 2019 steht bereits mit zahlreichen Neuerungen vor der Tür. Denn am 1. Januar 2019 treten neue Gesetze und Regelungen in Kraft. Was dies konkret für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bedeutet, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Brückenteilzeit und höherer Mindestlohn
Ab 2019 haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit vorübergehend individuell anzupassen. Wer seine Arbeitszeit nur für eine bestimmte Zeit verkürzen will, soll ab 2019 ein Rückkehrrecht zu einer Vollzeitstelle bekommen. Die sogenannte „Brückenteilzeit“ gilt für alle Arbeitnehmer, die ab dem 1. Januar 2019 einen Arbeitsvertrag abschließen und bei dessen Arbeitgeber mindestens 45 Personen beschäftigt sind.
  
Darüber hinaus erhöht sich 2019 der Betrag des gesetzlichen Mindestlohns von aktuell 8,84 Euro auf 9,19 Euro pro Stunde. Dies hat die Mindestlohn-Kommission beschlossen. Im darauffolgenden Jahr 2020 muss der Arbeitgeber seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dann mit mindestens 9,35 Euro pro Stunde entlohnen.

Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ändert sich
Eine positive Nachricht für alle Arbeitnehmer und Kleinselbstständigen: Ab dem 1. Januar 2019 wird der von den Krankenkassen zu erhebende Zusatzbeitragssatz wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gezahlt. Am allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent ändert sich nichts.

Ebenso werden Kleinselbstständige künftig entlastet, da der monatliche Mindestbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige auf 171 Euro halbiert wird. Dazu äußerte sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit folgenden Worten: “Heute ist ein guter Tag für die gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland! Wir entlasten die Beitragszahler um rund 8 Milliarden Euro jährlich. Gerade kleinere Selbstständige mit geringen Einnahmen werden spürbar entlastet.“

Rentenpaket 2019
Auf Menschen, die sich bereits im Ruhestand oder kurz davor befinden, wartet das neue Rentenpaket ab 2019. Es soll den automatischen Rentensinkflug stoppen, indem es das Rentenniveau vorerst bei 48 Prozent sichern soll.

Gleichzeitig legt sich die Bundesregierung gesetzlich darauf fest, den Beitragssatz zur Rentenversicherung bis 2025 nicht über 20 Prozent zu erhöhen – eine „doppelte Haltelinie“. Ebenso enthält das neue Rentenpaket lockernde Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente sowie ein überarbeitetes Gesetz zur Mütterrente, welches Müttern mit Kindern, die vor 1992 geboren sind, zusätzliche Rentenansprüche verspricht.

Der letzte Schwerpunkt des Rentenpaketes soll Geringverdiener entlasten, indem der sogenannte Übergangsbereich zwischen einem Minijob und einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ausgeweitet wird. Sogenannte Midijobber dürfen damit ab 2019 zwischen 450 Euro und 1.300 Euro verdienen und zahlen dabei reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Aktuell liegt die steuerlich reduzierte Grenze für Geringverdiener noch bei 850 Euro.

Erhöhung des Kindergeldes
Ergänzend bietet das neue Jahr auch gute Neuigkeiten für Familien. Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, Familien stärker zu entlasten und zu fördern. Das neue Familienentlastungsgesetz beinhaltet eine Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages. Damit haben Familien in Deutschland im Schnitt pro Jahr rund 200 Euro mehr zur Verfügung als bisher. Insgesamt liegt die Entlastung bei zehn Milliarden Euro. Vor allem beim Kindergeld winkt eine satte Erhöhung.

Familien erhalten ab Juli 2019 204 Euro für das erste und zweite Kind und damit zehn Euro mehr als bisher. Für jedes weitere Kind gibt es 235 Euro Kindergeld. Bisher waren es 225 Euro.
Doch auch über einen höheren Grund- sowie Kinderfreibetrag und damit weniger Steuern dürfen sich Eltern ab nächstem Jahr freuen.

Der Kinderfreibetrag erhöht sich ab Januar nächsten Jahres von 7.428 Euro auf 7.620 Euro pro Kind. 2020 folgt ein weiterer Anstieg auf insgesamt 7.812 Euro. Auf diese Summe wird für Familien keine Einkommenssteuer fällig, um das Existenzminimum des Nachwuchses zu sichern. Darüber hinaus wird der Grundfreibetrag 2019 zunächst auf 9.168 Euro steigen. 2020 soll er bei 9.408 Euro liegen.

Einheitliche EU-Kraftstoff-Kennzeichnung
Wenn Sie geschäftlich oder privat im Ausland mit Ihrem Fahrzeug tanken wollen, kann es schon mal leicht zur Wortverwechslung von Benzin und Diesel kommen. Falschtanken hat oftmals einen teuren Motorschaden zur Folge.

Um die Risiken auf einen teuren „Fehlgriff“ zu vermeiden, hat die Europäische Kommission eine einheitliche EU-Kraftstoff-Kennzeichnung beschlossen. Ab 2019 sollen die Etiketten, welche auf den richtigen Kraftstoff hinweisen, an allen Zapfpistolen, an den Zapfsäulen selbst sowie in der Bedienungsanleitung und in unmittelbarer Nähe der Tankklappe von Neufahrzeugen zu finden sein.

Neuer Arbeitsplatzgrenzwert für E- und A-Stäube
Die Belastung von Staub stellt für viele Handwerker ein berufsalltägliches Problem dar. Der Gesetzgeber hat deshalb beschlossen, den Arbeitsplatzgrenzwert für sehr feine Stäube zu verschärfen. Die neue Regelung besagt, dass ab dem 1. Januar 2019 auf allen Baustellen und für alle Gewerke ein verbindlicher Grenzwert von 1,25 mg/m³ für die sogenannten E- und A-Stäube gilt.

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