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17.11.22, Frankfurt am Main

Mit Zuwanderung gegen den Fachkräftemangel – auch im Handwerk

Deutschland ist ein Einwanderungsland. Zugewanderte können dazu beitragen, den Fachkräftemangel, der in vielen Branchen herrscht, zu lösen, wie auch unser Praxisbeispiel zeigt. Auf dem vom Zentralverband des Deutschen Handwerks ausgerichteten Zuwanderungskongress Handwerk Anfang Oktober sprach sich die Branche für praxisnahe Zuwanderungsregelungen aus.

Angesichts des wachsenden Fachkräftemangels bewertete das Handwerk es positiv, dass die Bundesregierung die baldige Verabschiedung von Eckpunkten eines Migrationspakets angekündigt hatte. „Wir alle – Politik, Bundesagentur für Arbeit und das Handwerk – wollen mehr qualifizierte Zuwanderung“, so ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke beim Zuwanderungskongress Handwerk. Doch der Rechtsrahmen und die Verfahren für die Zuwanderung ausländischer Arbeits- und Fachkräfte müssten an vielen Stellen verbessert werden, um Deutschland als Zuwanderungsland attraktiver zu machen.

Was für die Zukunft wichtig ist
Um die Einreise der dringend benötigten Fachkräfte schneller und unbürokratischer zu ermöglichen, erwartet das Handwerk, dass die gesamte Erwerbsmigration entbürokratisiert und mittelstandsorientiert reformiert wird. Welche Handlungserfordernisse dafür nötig sind, wurde beim Zuwanderungskongress Handwerk beraten. Demnach müssen die folgenden Hindernisse schnellstmöglich aus dem Weg geschafft werden:

Die Vergabe von Visa dauert zu lange
Auch auf Basis bereits geltender Gesetze nimmt der Verwaltungsakt zu viel wertvolle Zeit in Anspruch. Das Handwerk unterstützt den Ansatz, die berufliche Anerkennung stärker als bisher vom Visumsverfahren zu entkoppeln.

Die Anforderungen hinsichtlich der Qualifikation sind zu hoch
Ein pragmatischeres Einwanderungsrecht böte weiterbildungswilligen Geringqualifizierten eine Chance. Die Handwerkskammern stehen als leistungsfähige Anerkennungsstellen mit einem umfangreichen Beratungs- und Unterstützungsprogramm zur Verfügung, um dann eine berufsbegleitende Berufsanerkennung und mögliche Anpassungsqualifizierungen durchzuführen.

Berufserfahrung hat einen zu geringen Stellenwert
Zwar gibt es bislang für IT-Berufe eine Ausnahme, in anderen Bereichen steht aber nach wie vor die formale Berufsausbildung im Vordergrund. Andere Validierungsverfahren wären hier ein Lösungsansatz. Darüber hinaus ist das Handwerk offen, bei der Erwerbsmigration stärker als bisher ausgeprägte Berufserfahrungen zu berücksichtigen. Am Ende sollten die Betriebe selbst entscheiden können, ob sie für eine erfolgreiche und nachhaltige Beschäftigung ausländischer Fachkräfte staatliche Abschlüsse oder nachgewiesene Berufserfahrungen, die zu einer vergleichbaren Berufskompetenz führen, zur Voraussetzung machen. 

Praxisbeispiel: Westenberger Sanitär- und Heizungs-GmbH

In dem Betrieb in Frankfurt wurde der Personalbedarf pragmatisch mit der Beschäftigung von Arbeitsmigranten gelöst. Denn dank seiner Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 erfüllte ein Monteur aus dem Kosovo die gesetzlichen Voraussetzungen, um in Deutschland arbeiten zu können. Nach seiner Bewerbung auf Eigeninitiative wurde man sich rasch einig, eine Ausbildung im Betrieb zu beginnen. Später vermittelte er seinen Bruder im Rahmen der Fachkräfteeinwanderung ebenfalls ins Unternehmen. „Alles, was nicht mit den Behörden geklärt werden musste, verlief unkompliziert“, so ein Fazit des Unternehmens. Allerdings sieht man bei Westenberger nicht nur die behördliche Seite in der Pflicht: Nur mit der Bereitschaft, die Sprache zu lernen, hätten Zuwanderer hierzulande eine Chance. Doch das Unternehmen setzt fest auf Menschen aus dem Ausland, da die einheimische Bevölkerung zu wenig Interesse an Handwerksberufen habe. Über die ausländische Unterstützung ist Marius Mager, Installations- und Heizungsbaumeister, voll des Lobes: „Der Monteur ist sehr motiviert und ist eine große Bereicherung für den Betrieb.“

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