Seit Jahresbeginn können Verbraucher wieder staatliche Zuschüsse aus dem Speicherförderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Förderfähig sind stationäre solare Batteriespeichersysteme in Verbindung mit einer maximal 30 kW leistenden Solarstromanlage.
Die Förderung besteht aus zwei Teilen: einem zinsgünstigen KfW-Kredit sowie einem Tilgungszuschuss der Bundesregierung in Höhe von 19 Prozent. Um einen zusätzlichen Anreiz zu setzen, sinkt dieser Zuschuss ab Juli 2017 auf 16 Prozent. Auch ist die finanzielle Ausstattung des Fördertopfes begrenzt. Laut Bundesverband Solarwirtschaft waren die Fördermittel im vergangenen Jahr bereits im Herbst erschöpft.
Unabhängig davon können die KfW-Speicherförderung auch Solaranlagenbetreiber erhalten, die einen Speicher nachrüsten wollen, sofern sie ihre Photovoltaikanlage nach dem 31. Dezember 2012 in Betrieb genommen haben. Um für eine Nachrüstung den erhöhten Fördersatz in Anspruch nehmen zu können, muss zwischen der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage und des Batteriespeichersystems ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten liegen.
Nutzen können Verbraucher den Zuschuss zum Beispiel für das Programm Mainova daheim Solar. Es verknüpft effiziente Photovoltaik-Technik mit einem hochmodernen Batteriespeicher. Auf dem eigenen Dach erzeugter Strom wird direkt in den eigenen Batteriespeicher im Haus eingespeist; Eigentümer verbrauchen damit ihren selbst erzeugten Strom und werden nur bei Engpässen ans öffentliche Stromnetz angeschlossen. Überschüssig produzierter Strom wird zudem ins Stromnetz eingespeist und mit einem Festbetrag nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vergütet.
Mainova daheim Solar-Kunden können sich eine zusätzliche Förderung für den Stromspeicher sichern. Kunden von Mainova Grünstrom-Produkten unterstützen im Rahmen ihres Stromliefervertrages diese Förderung - zertifiziert mit dem Grüner-Strom-Label.