Momentan noch nicht vorstellbar und dennoch sicher, dass er kommt: der Frühling. Damit steigen die Temperaturen in Deutschland langsam wieder und die Heizungen werden runter gedreht. Zeit, mit Ihren Kunden über einen Heizungstausch zu sprechen und die Vorteile aufzuzeigen. Nach spätestens 30 Jahren sollte ein Heizkessel getauscht werden, doch es lohnt sich schon früher.
Viele alte Heizkessel stehen Ende 2018 vor dem Aus. Laut ENEV muss ein Heizkessel getauscht werden, wenn er älter als 30 Jahre ist. Das betrifft jetzt das Einbaujahr 1988. Doch es lohnt sich, schon früher über einen Austausch nachzudenken. Denn nur für einen Heizungstausch vorab gibt es maximale Förderung. Und was viele Endkunden nicht wissen: die Heizungsmodernisierung wird großzügig gefördert. Nicht nur vom Staat, auch regional gibt es Fördermöglichkeiten, die eine Entscheidung zur Modernisierung erleichtern.
Regionale Fördermöglichkeiten – mit Mainova
Neben der staatlichen Förderung können Modernisierer auch regionale Förderprogramme in Anspruch nehmen, die ganz einfach beantragt werden können. Mainova unterstützt ganzjährig die Umstellung auf eine moderne Erdgasheizung mit bis zu 800 Euro. Dabei erhalten Kunden nicht nur die Förderprämie, sondern Mainova kauft auf Wunsch auch das restliche Heizöl an und vermittelt geprüfte Fachfirmen zur Entsorgung der alten Öltanks und Nachtspeicheröfen. Die Förderung ist Teil des erfolgreichen Klima-Partner-Programms.
Zusätzlich sind weitere 200 Euro Förderung möglich: vom 1. März bis zum 31. Oktober 2018 findet die Aktion „Raustauschwochen“ der Initiative Erdgas statt, an der beteiligt sich Mainova erneut beteiligt und an den Erfolg von 2017 anknüpfen möchte. Rund 300 Kunden stellten im vergangenen Jahr ihre Heizanlagen auf moderne Gasbrennwerttechnologie um. Die neuen Kessel sparen so über die zu erwartende Betriebsdauer rund 20.000 Tonnen CO2 ein. Dies entspricht den Emissionen von rund 10.000 Mittelklassewagen pro Jahr. Ziel der Aktion ist es, mehr Effizienz in die Heizungskeller zu bringen: Allein in Frankfurt und der Region Rhein-Main sind 40 Prozent der Öl-Heizungen älter als 20 Jahre und stehen zur Erneuerung an.
Alle Förderanträge können Sie hier ganz einfach downloaden.
Weitere Infos zur Aktion Raustauschwochen.
Förderbetrag durch staatliche Programme maximieren
Die Umstellung auf moderne Gas-Brennwerttechnik wird auch durch das KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ gefördert. Private Antragsteller können so zwischen dem Zuschussprogramm "Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)" und dem Kreditprogramm "Energieeffizient Sanieren - Kredit (151 und 152)" wählen. Die Höhe der Förderung hängt vom Umfang Ihrer Modernisierungsmaßnahme ab. Der Zuschuss für die Heizungsmodernisierung als Einzelmaßnahme beträgt 10 Prozent der förderfähigen Kosten – mindestens 300 Euro, maximal bis zu 5.000 Euro. Für die Modernisierung im Rahmen des Heizungspaketes mit gleichzeitiger Optimierung der gesamten Anlage können 15 Prozent der Kosten, maximal bis zu 7.500 Euro Zuschuss, beantragt werden.
Das BAFA vergibt Förderungen für die Kombination von moderner Gas-Brennwerttechnik mit Solarthermie. Wenn beispielsweise die Solaranlage im Ein- und Zweifamilienhaus zur Warmwasserbereitung und zur Heizungsunterstützung dient, kann eine Förderung in Höhe von 2.000 Euro in Anspruch genommen werden. Der gleichzeitige Austausch des alten Kessels gegen moderne Brennwerttechnik wird mit 500 Euro bezuschusst. Für zusätzliche Optimierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der gleichzeitigen Errichtung von Solarthermie kann entweder der Optimierungsbonus oder die Zusatzförderung im Rahmen des Anreizprogramms Energieeffizienz (APEE) gewährt werden. Der APEE-Bonus schlägt dabei mit 600 Euro Zusatzförderung zu Buche und erhöht zudem die bereits gewährte BAFA-Förderung um 20 %.
Aber Achtung:
Ab dem 1. Januar 2018 ist die Förderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien immer vor Umsetzung der Maßnahme bzw. Vertragsschluss mit dem Installateur beim BAFA zu beantragen. Für jene effizienten Heizungsanlagen, die bereits gefördert wurden und seit drei Jahren in Betrieb sind, erhalten Eigenheimbesitzer ab 1. Januar 2018 außerdem einen Zuschuss von 200 Euro, wenn sie diese vom Handwerker nachjustieren lassen, damit sie wieder optimal eingestellt sind.