Klimaschutz in Deutschland 03

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Fördermöglichkeiten und Beratungstipps für Ihre Kunden

Fördermöglichkeiten und Beratungstipps für Ihre Kunden


Das Klimaschutzpaket der Bundesregierung setzt insbesondere im Bereich Heizung, Sanierung und Neubau zum KfW-Effizienzhaus Anreize für Hausbesitzer, Investitionen zu tätigen. Das Handwerk spielt dabei eine entscheidende Rolle: nämlich Endkunden richtig zu beraten und davon zu überzeugen, auf effizientere und umweltschonendere Lösungen im Eigenheim umzusteigen. Neben der Einführung der CO2-Steuer, die umweltschädliche Technologien immer teurer werden lässt, sind es die neuen Fördermöglichkeiten, die Investitionen ermöglichen.

Das Potenzial ist da – besonders im Heizungsmarkt

Statistisch sind rund drei von vier Hausbesitzern von den Maßnahmen und Zielen des Klimapakets der Bundesregierung betroffen. Denn fast drei Viertel aller Einwohner in Deutschland heizen mit Gas oder Öl. Viele sind jedoch unzureichend über die neuen Fördermöglichkeiten informiert und haben noch nicht die Vorteile für sich erkannt. Wir haben die entscheidenden Fördermöglichkeiten und häufig gestellte Fragen für Sie zusammengefasst.

Reform der Heizungsförderung

Zum 1. Januar 2020 hat sich die staatliche Förderung für eine neue Heizung entscheidend verändert: Das sogenannte „Marktanreizprogramm“ (MAP) sowie die Förderung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau („KfW-Förderung“) wurden im Zuge des Klimaschutzpakets reformiert. Eine große Änderung ist der Wegfall des KfW-Programms 430. Damit wird die Anschaffung einer neuen Gas- oder Ölbrennwertheizung nicht mehr gefördert. Stattdessen fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nun neue Heizungsanlagen mit Zuschüssen von 20 bis 45 Prozent.
    

Förderungen in Neubauten

In Neubauten werden nur Erneuerbare-Energien-Heizsysteme, also Solarthermie-, Biomasse- und effiziente Wärmepumpenanlagen gefördert. Für Solarthermie gilt ein Fördersatz von 30 Prozent, bei Biomasse und Wärmepumpe werden 35 Prozent gefördert

Förderung von Heizungen im Bestand

In Bestandsbauten ist dagegen eine Förderung von bis zu 45 Prozent möglich. Als Bestandsbauten gelten jene, bei denen zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Heizsystem ersetzt wird, dass vor mehr als zwei Jahren in Betrieb genommen wurde.

Für Gasbrennwertheizungen gilt eine Förderung von 20 Prozent, wenn die Anlage „renewable ready“ ist – also innerhalb von zwei Jahren um eine erneuerbare Energiequelle (z. B. Solarthermie) erweitert wird.

Ölbrennwertheizungen werden generell nicht mehr gefördert. Der Umstieg von Öl auf Gas-Hybrid- oder eine Hybridheizung aus komplett erneuerbaren Energien, erhöht den jeweiligen Fördersatz jedoch noch einmal um einen Öl-Austauschbonus von zehn Prozent.

Auch regionale Förderungen sind möglich

Zusätzlich zum Bund fördern viele Kommunen und regionale Anbieter den Umstieg auf moderne und umweltfreundliche Heiztechnologien. So zum Beispiel auch die Mainova. Mit den bereits seit vielen Jahren erfolgreichen „Klima Partner Programm“ und mit dem „Erdgas UmstellerPaket“ können zusätzliche Fördermittel von bis zu 1.000 Euro für energetische Sanierungsmaßnahmen beantragt werden. Weiter Infos zu den Förderprogrammen der Mainova finden Sie hier.

Foto: BAFA

 

Sie haben Fragen?

Heizen mit Erneuerbaren Energien

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 513 - Grundsatz Marktanreizprogramm
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1625

Montag - Donnerstag:
08.30 - 16:00
Freitag: 08:30 - 15:00

Weitere Infos

Was heißt „renewable ready“?

meint die Vorbereitung einer Gasheizung für den Einsatz Eneuerbarer Energien, die nachträglich eingesetzt werden.

 

Allein im Jahr 2019 konnten mit dem Klima Partner Programm der Mainova 509 Projekte gefördert und mehr als 552 Tonnen CO2 eingespart werden!
Weitere Infos finden Sie hier

Die Broschüre Klima Partner Programm und ErgasUmsteller Paket können Sie sich kostenlos in unserem Medienservice bestellen.
hier

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