As alternativ zu den Förderprogrammen gibt es seit Januar 2020 auch steuerliche Vergünstigungen für Handwerkerarbeiten. Hausbesitzer können so 20 Prozent der Gesamtkosten einer energetischen Sanierung (bis zu 40.000 Euro) über drei Jahre von der Steuer absetzen. Darüber hinaus lassen sich die Kosten für Energieberatung, Fachplanung und Baubegleitung bis zu 50 Prozent absetzen.
Voraussetzungen für die steuerlichen Vorteile
Damit die Kosten der Handwerksbetriebe auch steuerlich abgesetzt werden können, müssen Sie als Handwerker auf Rechnung arbeiten – auch bei nur geringen Summen. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an. Darauf sollten Sie Ihre Kunden unbedingt vorab aufmerksam machen. Nur Handwerkerleistungen, die per Überweisung beglichen und anhand eines Kontoauszugs belegt werden können, sind von der Steuer absetzbar. Rechnungen und Belege müssen zudem zwei Jahre aufbewahrt werden. Darüber hinaus gilt der Steuerbonus nur für den Arbeitslohn sowie für Fahrt- und Gerätekosten. Nicht von der Steuer absetzbar sind Materialkosten für die Sanierung. Deshalb sollten auf der Handwerkerrechnung die Montagekosten immer separat aufgeführt werden – inklusive Mehrwertsteuer.